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Görlitz
Görlitzer
Abkommen
Görlitz,
die Stadt der Türme und die östlichste Stadt Deutschlands, liegt auf dem 15.
Meridian
Das
Görlitzer Abkommen - Oder-Neiße-Linie
Die in Abschnitt IXb des Potsdamer Abkommens (02.08.1945) beschriebene "Linie, die von der
Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur
Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur
tschechoslowakischen Grenze verläuft". Die östlich davon gelegenen "früher
deutschen Gebiete" (Ostgebiete) sollten "bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze
Polens" polnischer bzw. sowjetischer Verwaltung unterstellt werden.
Die
Regierung der DDR stellte im Görlitzer Abkommen mit Polen vom 06.07.1950 fest, dass die Oder-Neiße-Linie "die Staatsgrenze zwischen Deutschland und
Polen" bilde. In der Bundesrepublik wurde eine Anerkennung der Oder-Neiße-Linie
lange Zeit überwiegend abgelehnt. Im Warschauer Vertrag vom 07.12.1970 stellte
die Bundesregierung fest, dass "die bestehende Grenzlinie ... die westliche
Grenze der Volksrepublik Polen" bilde. In den Verhandlungen hatte sie erklärt,
dass sie nur für die (damalige) Bundesrepublik handeln, ein wieder vereinigtes
Deutschland also nicht binden könne.
Bei der Ratifizierung des Vertrags am 17.05. 1972 erklärte der Deutsche Bundestag in einer Entschließung, dass der Vertrag
"keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen" schaffe. Erst das wieder
vereinigte Deutschland bestätigte in einem am 14.11.1990 geschlossenen Vertrag
die Oder-Neiße-Linie völkerrechtlich als deutsch-polnische Grenze.
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