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Gemeinschaftskunde
Tierschutz



Tierschutz

Welchen Stellenwert hat der Tierschutz in unserer Gesellschaft?
Nach unserem Verständnis sind Tiere Mitgeschöpfe und keine Sachen. Für ihr Wohlbefinden muss Sorge getragen werden, vor Schmerzen, Leiden oder Schaden müssen sie geschützt werden. Dieser wichtige Leitgedanke wurde 1986 in einer Novelle zum Tierschutz klar hervorgehoben und 1990 durch einen Zusatz im bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Tiere halten, heißt Verantwortung tragen. Jeder Tierhalter ist gesetzlich verpflichtet, für die in seiner Obhut befindlichen Tiere zu sorgen. Wer sich dieser Pflicht entzieht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Tierschutz hat also heute in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert.

Welchen rechtlichen Rahmen gibt es für den Tierschutz?
Nach dem Grundgesetz unterliegt der Tierschutz der Gesetzgebung des Bundes. Für die Durchführung und Überwachung der erlassenen Rechtsvorschriften sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden, meist die Veterinärämter, verantwortlich. Tierschutz macht jedoch nicht an unseren Grenzen halt. Die Verbesserung des Tierschutzes auf europäischer Ebene ist deshalb für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Auf gemeinsame Tierschutzpolitik kann nicht verzichtet werden.

Was regelt das deutsche Tierschutzgesetz?
Deutschland hat weltweit Maßstäbe gesetzt. Unmissverständlich wird darin festgelegt, dass Tiere Mitgeschöpfe sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Menschen dürfen zwar Tiere für ihre Bedürfnisse in Anspruch nehmen, müssen sich dabei aber immer bewusst bleiben, dass sie für diese Tiere Verantwortung tragen.

Allgemeine Vorschriften für die Tierhaltung:
In unserer Gesellschaft wird die Haltung von Tieren zum Nutzen des Menschen weitgehend gebilligt. Tiere sind so zu halten, dass sie ihre Bedürfnisse, insbesondere ihr Bewegungs und Beschäftigungsbedürfnis, befriedigen können. Sie müssen artgemäß ernährt, angemessen gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Diese grundlegenden Voraussetzungen muss jeder Tierhalter berücksichtigen.

- Niemand darf ein ihm anvertrautes Haustier aussetzen oder zurücklassen

- Niemand darf ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abrichten

- Niemand darf ein Tier durch Anwendung von Zwang füttern

Besondere Reglungen gelten für Zucht und Handlung.

Können wir auf Tierversuche verzichten?

Tierversuche sind vor allem in der medizinischen Forschung auf absehbare Zeit noch unumgänglich. Nur mit den Ergebnissen aus Tierversuchen lässt sich häufig feststellen, ob Substanzen Nebenwirkungen haben. Generell gilt, Tierversuche müssen auf ein absolut unerlässliches Maß beschränkt werden. Sie dürfen auf keinen Fall durchgeführt werden, wenn der verfolgte Zweck durch andere Methoden erreicht werden kann. Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Waffen, Munition und dazugehörigem Gerät sind grundsätzlich verboten. Ebenso dürfen keine Tabakerzeugnisse, Waschmittel und Kosmetika an Tieren entwickelt werden.

Gemacht werden dürfen sie bei:
- Erforschung von Krankheiten wie Aids, Krebs, Rheuma
- bei der Weiterentwicklung von Operationsmethoden

Was muss bei Heimtieren und Tierheimen beachtet werden?

Seit vielen tausend Jahren hält der Mensch in seinem Haushalt Tiere als Begleiter und Gefährten. Besonders groß ist die Vorliebe für Fische, Vögel, Kleinnager, Katzen und Hunde.

Tierheim:

Viele Tierschutzvereine, Gemeinden und Städte haben Tierheime eingerichtet. Ihre wesentliche Aufgabe besteht darin, Tiere aufzunehmen und unterzubringen. Wenn kein Eigentümer zu ermitteln ist, gilt es, den Tieren ein neues Zuhause zu vermitteln.

Fundtiere:
Das sind Tiere, die dem Eigentümer entlaufen oder sonst seinem Besitz entzogen sind. Der Finder ist verpflichtet, dem Eigentümer des Tieres oder, wenn dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde unverzüglich den Fund anzuzeigen.

herrenlose Tiere:
Das sind ausgesetzte Tiere. Besonders zu Reisezeiten kommen vermehrt diese Tiere ins Tierheim. Abgabetiere:
Das sind Tiere, die der Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr halten kann oder will. Eine Aufnahmepflicht besteht nicht.

Tierheim Görlitz

Zurzeit: - ca. 70 Hunde
            - ca. 100 Katzen Tendenz steigend, da Frühling mit Geburten und Urlaubszeit beginnt
            - im Frühjahr besonders viele junge Katzen

Misshandlungen:   ausgedrückte Zigaretten
                            versenktes Fell
                            geschlagene Hunde
                            Katzen mit abgeschnittenen Barthaaren
                            verwahrloste Hunde und Katzen

wenn Besitzer bekannt ist = Anzeige erstatten
Untersuchung durch den Amtstierarzt

meist handelt es sich aber um Fundtiere
                                                           
                                                                                                           Autor: Peggy Neumann
   

 

 

 

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