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Gemeinschaftskunde
Tierschutz
Welchen Stellenwert hat der Tierschutz in unserer Gesellschaft?
Nach
unserem Verständnis sind Tiere Mitgeschöpfe und keine Sachen. Für ihr Wohlbefinden
muss Sorge getragen werden, vor Schmerzen, Leiden oder Schaden müssen sie
geschützt werden. Dieser wichtige Leitgedanke wurde 1986 in einer Novelle
zum Tierschutz klar hervorgehoben und 1990 durch einen Zusatz im bürgerlichen
Gesetzbuch verankert. Tiere halten, heißt Verantwortung tragen. Jeder Tierhalter
ist gesetzlich verpflichtet, für die in seiner Obhut befindlichen Tiere
zu sorgen. Wer sich dieser Pflicht entzieht, muss mit empfindlichen Strafen
rechnen. Der Tierschutz hat also heute in unserer Gesellschaft einen hohen
Stellenwert.
Welchen rechtlichen Rahmen gibt es für den Tierschutz?
Nach
dem Grundgesetz unterliegt der Tierschutz der Gesetzgebung des Bundes. Für
die Durchführung und Überwachung der erlassenen Rechtsvorschriften sind
die nach Landesrecht zuständigen Behörden, meist die Veterinärämter, verantwortlich.
Tierschutz macht jedoch nicht an unseren Grenzen halt. Die Verbesserung
des Tierschutzes auf europäischer Ebene ist deshalb für die Bundesregierung
ein wichtiges Anliegen. Auf gemeinsame Tierschutzpolitik kann nicht verzichtet
werden.
Was regelt das deutsche Tierschutzgesetz?
Deutschland hat weltweit
Maßstäbe gesetzt. Unmissverständlich wird darin festgelegt, dass Tiere Mitgeschöpfe
sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Niemand darf einem
Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Menschen
dürfen zwar Tiere für ihre Bedürfnisse in Anspruch nehmen, müssen sich dabei
aber immer bewusst bleiben, dass sie für diese Tiere Verantwortung tragen.
Allgemeine Vorschriften für die Tierhaltung:
In unserer Gesellschaft
wird die Haltung von Tieren zum Nutzen des Menschen weitgehend gebilligt.
Tiere sind so zu halten, dass sie ihre Bedürfnisse, insbesondere ihr Bewegungs
und Beschäftigungsbedürfnis, befriedigen können. Sie müssen artgemäß ernährt,
angemessen gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Diese grundlegenden
Voraussetzungen muss jeder Tierhalter berücksichtigen.
- Niemand darf ein ihm anvertrautes Haustier aussetzen oder zurücklassen
- Niemand darf ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abrichten
- Niemand darf ein Tier durch Anwendung von Zwang füttern
Besondere Reglungen gelten für Zucht und Handlung.
Können wir auf Tierversuche verzichten?
Tierversuche sind vor allem in der medizinischen Forschung auf absehbare Zeit noch unumgänglich. Nur mit den Ergebnissen aus Tierversuchen lässt sich häufig feststellen, ob Substanzen Nebenwirkungen haben. Generell gilt, Tierversuche müssen auf ein absolut unerlässliches Maß beschränkt werden. Sie dürfen auf keinen Fall durchgeführt werden, wenn der verfolgte Zweck durch andere Methoden erreicht werden kann. Tierversuche zur Entwicklung oder Erprobung von Waffen, Munition und dazugehörigem Gerät sind grundsätzlich verboten. Ebenso dürfen keine Tabakerzeugnisse, Waschmittel und Kosmetika an Tieren entwickelt werden.
Gemacht werden dürfen sie bei:
- Erforschung von Krankheiten wie Aids,
Krebs, Rheuma
- bei der Weiterentwicklung von Operationsmethoden
Was
muss bei Heimtieren und Tierheimen beachtet werden?
Seit vielen tausend
Jahren hält der Mensch in seinem Haushalt Tiere als Begleiter und Gefährten.
Besonders groß ist die Vorliebe für Fische, Vögel, Kleinnager, Katzen und
Hunde.
Tierheim:
Viele Tierschutzvereine, Gemeinden und Städte haben Tierheime eingerichtet. Ihre wesentliche Aufgabe besteht darin, Tiere aufzunehmen und unterzubringen. Wenn kein Eigentümer zu ermitteln ist, gilt es, den Tieren ein neues Zuhause zu vermitteln.
Fundtiere:
Das sind Tiere, die dem Eigentümer entlaufen oder
sonst seinem Besitz entzogen sind. Der Finder ist verpflichtet, dem Eigentümer
des Tieres oder, wenn dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde
unverzüglich den Fund anzuzeigen.
herrenlose Tiere:
Das sind ausgesetzte Tiere. Besonders zu
Reisezeiten kommen vermehrt diese Tiere ins Tierheim. Abgabetiere:
Das
sind Tiere, die der Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr
halten kann oder will. Eine Aufnahmepflicht besteht nicht.
Tierheim Görlitz
Zurzeit: - ca. 70 Hunde
-
ca. 100 Katzen Tendenz steigend, da Frühling mit Geburten und Urlaubszeit
beginnt
-
im Frühjahr besonders viele junge Katzen
Misshandlungen: ausgedrückte
Zigaretten
versenktes
Fell
geschlagene
Hunde
Katzen
mit abgeschnittenen Barthaaren
verwahrloste
Hunde und Katzen
wenn Besitzer bekannt ist = Anzeige erstatten
Untersuchung durch den
Amtstierarzt
meist handelt es sich aber um Fundtiere
Autor:
Peggy Neumann
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