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Geschichte
Der Absolutisus
 

Der Absolutismus ist eine Staatsform in der Übergangsperiode vom Feudalismus zum Kapitalismus (zumeist 16.Jh.-18.Jh.), in der ein Monarch allein die Herrschaftsgewalt besitzt und sich nicht auf Parlament und Stände stützt.
Die Zentralgewalt stützte sich auf das stehende Heer und einen bürgerlichen Beamtenapparat (die Bürokratie), förderte die Wirtschaftsinteressen der entstehenden Bourgeoisie. In den westeuropäischen Ländern trug er zur Festigung des Nationalstaates bei.
In Deutschland und Italien entwickelte er sich in den einzelnen Teilstaaten, z.B. in Fürstentümern und Duodezstaaten (
abfällige Bezeichnung für die kleinen Länder in der deutschen Geschichte der Neuzeit, die vor allem durch Erbteilungen entstanden sind) und förderte die bürgerliche Entwicklung nur wenig. In Osteuropa kam es zur Herausbildung von Nationalitätenstaaten (Vielvölkerstaaten). So wurden im früheren Österreich-Ungarn die nationalen Minderheiten unterdrückt und Hass zwischen ihnen geschürt.

                                                                                                       Autor: Sabrina Lewinski

Ergänzung

Darunter verstehen wir eine absolute Monarchie, die vorherrschende Regierungsform im Europa des 17./18. Jahrhunderts, nach der die gesamte Epoche benannt wurde. Der Absolutismus bildete die Brücke vom Ständestaat zur konstitutionellen Monarchie und zum modernen Nationalstaat.

Charakter:

Im Absolutismus hatte der Herrscher alle gesetzgebende, vollziehende (auch militärische) und Recht sprechende Gewalt inne. Er selbst stand über den Gesetzen und konnte allein entscheiden, ob und bei wem er Rat einholte. Beamte und Offiziere waren durch einen persönlichen Treueid an den Monarchen gebunden und schuldeten ihm unbedingten Gehorsam. Der Absolutismus bezweckte eine straffere Staatsführung unter Ausschaltung der weltlichen und geistlichen Stände beziehungsweise ihrer politischen Vertretungen. Legitimiert wurde der Absolutismus unter anderem durch die Theorie des französischen Staatsrechtlers J. Bodin (1576) von der absoluten Machtvollkommenheit des Monarchen („Souverän“) sowie der älteren (christlichen) Auffassung vom Gottesgnadentum des Herrschers. Zur Sicherung des (inneren) Friedens hatte sich der Einzelne (Untertan) dem unbeschränkten Willen des Monarchen zu unterwerfen.

Entwicklung:

Einen frühen Höhepunkt erlebte der Absolutismus im 16. Jahrhundert in Spanien unter Philipp II. Seine markanteste Ausprägung mit Polizeistaat, stehendem Heer und staatlicher Lenkung der Wirtschaft (Merkantilismus) fand der Absolutismus in Frankreich unter Ludwig XIV.: „Des Königs Wille ist oberstes Gesetz“, „der Staat bin ich“. Die glanzvolle Hofhaltung des „Sonnenkönigs“ in Versailles zeigte den absoluten Herrschaftsanspruch über Mensch und Natur (Schloss- und Gartenarchitektur); sie war Vorbild für andere europäische Regenten.

Im 18. Jahrhundert milderten viele Herrscher (unter anderem Friedrich der Große in Preußen, Kaiser Joseph II. in Östereich, Katharina II. in Russland) den persönlichen Absolutismus zum sogenannten aufgeklärten Absolutismus (der Fürst als „erster Diener des Staates“): Sie humanisierten das Strafrecht (Abschaffung der Folter), verbesserten das Schul- und Bildungswesen und forderten religiöse Toleranz. Eine Mitbestimmung ihrer Untertanen im Staat ließen sie aber nicht zu.

In Frankreich wurde der Absolutismus durch die Französische Revolution von 1789 beseitigt. Im übrigen Europa wurde er im Verlauf des 19. Jahrhunderts in zum Teil schweren Verfassungskämpfen durch die konstitutionelle Monarchie ersetzt. In Russland endete die Selbstherrschaft (Autokratie) des Zaren zumindest formal mit der Revolution von 1905. Heute gibt es die absolute Monarchie z. B. noch in Saudi-Arabien.

 

 

 

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