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Die Erde und ihre Länder
Europa
Deutschland heute
In der Mitte Europas, zwischen den skandinavischen Ländern im Norden, den Alpenländern im Süden, den Ländern im atlantischen Westeuropa und im kontinentalen Osteuropa, liegt Deutschland. Es reicht vom "Fels zum Meer": vom Hochgebirge der Alpen bis zur Nord- und Ostsee. Durch seine Lage in der Mitte Europas ist Deutschland seit alters ein Raum des Durchgangs und des Austauschs - von Völkern, Kulturen, wirtschaftlichen, sozialen und geistigen Kräften und Ideen -, aber auch ein Raum der politischen Auseinandersetzung.
Schon in ihrem Staatsnamen bringt die Bundesrepublik Deutschland ihren bundesstaatlichen (föderativen) Charakter zum Ausdruck. Sie besteht aus 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Bundesländer sind keine Provinzen, sondern Länder mit eigener Staatsgewalt. Das Grundgesetz verbietet es ausdrücklich, die Gliederung des Bundes in Länder aufzuheben. Jedes Land hat seine eigene Verfassung. Für bestimmte Gebiete der Gesetzgebung und Verwaltung sind die Länder allein zuständig. Das Grundgesetz trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Mit seiner
Ausarbeitung wurde begonnen, als sich abzeichnete, dass die durch den
Ost-West-Konflikt verursachte Teilung des Landes vorerst nicht überwunden werden
konnte. Seine Aufgabe war es, im Gebiet der Westzonen "dem staatlichen Leben für
eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben". Der Begriff Grundgesetz (statt
Verfassung) wurde gewählt, um den vorläufigen Charakter des Werks anzudeuten.
Artikel 23 des Grundgesetzes eröffnete anderen Teilen Deutschlands die
Möglichkeit, seinem Geltungsbereich beizutreten. Auf Grund dieses Artikels
traten die Länder der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik
Deutschland bei. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. Er bestimmt die Richtlinien der Politik. Das Parlament der Bundesrepublik ist der Deutsche Bundestag. Seine Abgeordneten werden nach den Grundsätzen einer "personalisierten" Verhältniswahl auf vier Jahre gewählt. Im Bundestag sind heute sechs Parteien vertreten: die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und Bündnis 90/Die Grünen, ab 1998 als Regierungsparteien, sowie die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Christlich-Soziale Union (CSU), die Freie Demokratische Partei (FDP) und die Partei des demokratischen Sozialismus (PDS), die Nachfolgepartei der SED. Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Er besteht aus ernannten Vertretern der Regierungen der Länder. Ein Land hat je nach seiner Einwohnerzahl drei, vier, fünf oder sechs Stimmen. Das höchste Gericht ist das Bundesverfassungsgericht. Seine Aufgabe ist es, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Gesetze, die dem Grundgesetz widersprechen, kann es für nichtig erklären. Es nimmt auch Verfassungsbeschwerden von Bürgern entgegen, die ihre Grundrechte verletzt glauben. Deutsche Hauptstadt ist Berlin. Bis 2000 wurden die Amtssitze von Bundespräsident, Bundeskanzler, der meisten Bundesministerien sowie der Sitz des Parlaments (Bundestag und Bundesrat) von Bonn nach Berlin verlegt. |
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