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Bewerbung - Hinweise und Beispiele
Allgemeine
Hinweise zu Bewerbungen
Bewerbungsschreiben
Das
Bewerbungsschreiben ist ein offizielles Schreiben mit Briefcharakter. Es
handelt sich gewissermaßen um eine Werbung für den Schreiber selbst mit dem
Ziel, sich für eine ausgeschriebene (berufliche) Position als am besten
geeignet vorzustellen. Das Bewerbungsschreiben hat aber nicht nur werbenden
Charakter, es soll den Leser auch über den
Schreiber und seine Fähigkeiten informieren.
Diese Information soll möglichst positiv,
aber auch sachlich sein. Der Brief steht stellvertretend
für den Bewerber. Er ist der erste Berührungspunkt zwischen Verfasser und
Adressaten. Das Schreiben soll einen guten Eindruck vom Bewerber vermitteln und
seinen Wunsch, eine bestimmte Stelle anzutreten, deutlich
machen. Die dafür notwendigen fachlichen Voraussetzungen werden im Einzelnen
aufgeführt. Das Bewerbungsschreiben soll die Voraussetzungen für ein
persönliches Vorstellungsgespräch schaffen
und muss daher das Interesse des
Arbeitgebers für den Bewerber in besonderer Weise wecken. Bestandteile einer
Bewerbung
Zu einer
ordnungsgemäßen Bewerbung gehört Folgendes
a) das
Bewerbungsschreiben
b)
der Lebenslauf
c)
Zeugniskopien
d)
Praktikumsbescheinigungen, falls nötig und vorhanden
e)
evtl. Referenzen
f)
ein Lichtbild des Bewerbers
AIle diese Bestandteile sollten bei einer
ordnungsgemäßen und vollständigen Bewerbung
eingereicht werden. Wichtig ist, dass man
nur Zeugniskopien aus der Hand gibt, nie aber Originale.
Inhalt des
Bewerbungsschreibens
Neben der
schriftlichen Vorstellung des Bewerbers selbst gibt das Bewerbungsschreiben vor
allem Auskunft über sein spezielles
Interesse an der ausgeschriebenen Position. Es legt außerdem dar, warum er sich
für deren Übernahme besonders geeignet hält.
Im Einzelnen muss der Empfanger
dem Bewerbungsschreiben Folgendes entnehmen können
• Daten zur Person, wenn noch kein persönliches Verhältnis
zwischen Firma und Absender besteht.
• Die Bezugnahme auf das Angebot; der Schreiber muss
deutlich machen, auf welches Angebot des
Arbeitnehmers er sich bewirbt. Die angestrebte Position muss deutlich genannt
werden. Meist bezieht
man sich auf eine Annonce in einer Zeitung. Es gibt aber auch Bewerbungen, die keinen Bezug zu einem
speziellen Angebot haben, sondern "frei" von einer Ausschreibung sind. In diesem Fall ist es besonders
wichtig, dass
man seine genauen Vorstellungen darüber darlegt, welche Tätigkeit man überhaupt
ausüben will.
• Den Ausbildungsgang des Bewerbers; hier ist im Rahmen des
Bewerbungsschreibens in erster Linie an
Ausbildungen gedacht, die in direktem
Zusammenhang mit dem angestrebten Berufsbild des Bewerbers
stehen. Weitere für
den Beruf nicht direkt relevante Ausbildungsgänge sollten dennoch in der
Bewerbung
genannt werden, denn Zusatzqualifikationen
sind bei der Vergabe von Stellen oftmals von großer
Bedeutung.
• Die besondere Eignung für diese Stelle; dabei kann es sich
um Berufserfahrung auf diesem Gebiet oder
um besondere persönliche
Voraussetzungen handeln, die man mitbringt und die für die Position u.U.
hilfreich sind. Es kann sich dabei auch um Zusatzausbildungen handeln.
Ausbildungsgänge sollten nur
dann erwähnt werden, wenn man sie auch mit Zeugnis
oder einem anderen Nachweis belegen kann.
Persönliche Eignungen hingegen sind kaum, allenfalls
durch Referenzen belegbar.
• Die Bitte
um ein Vorstellungsgespräch; die Chancen, in einer Firma eingestellt zu werden, erhöhen sich
durch die Ladung zu
einem Vorstellungsgespräch meist erheblich. Erwähnt man, dass man gern eine
solche Chance wahrnehmen würde, zeigt man, dass man vor einer persönlichen
Begegnung keine Scheu
hat und unterstreicht die Dringlichkeit des Interesses.
Auch Lohn-
und Gehaltsvorstellungen können in einem Bewerbungsschreiben genannt werden,
besonders
dann, wenn der Stellenanbieter ausdrücklich darum bittet. Man sollte sich
allerdings vorher
erkundigen, welches Gehalt branchenüblich
ist.
Beachte:
Es ist selten chancenreich, unvollständige oder mit
Rechtscheib-/Grammatikfehlern versehene Bewerbungsunterlagen zu
verschicken. Viele Arbeitgeber prüfen hier ganz schematisch: Ist vom Lebenslauf
bis zu den Zeugniskopien alles vorhanden, ist das Schreiben fehlerfrei wird weitergeprüft; fehlt etwas
oder sind Rechtschreibfehler da, folgt
die Absage.
In
Ausnahmefällen kann man mit Massenkurzbewerbungen Glück haben. Zumindest werden
Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild und Zeugnisse erwartet. Oft helfen
zusätzliche Arbeitsproben, in Ausnahmefällen Referenzen.
Informiere dich rechtzeitig bei der Firma, bei der du dich bewerben möchtest, welche
weiteren Unterlagen mit abzugeben sind. Das können z.B. ein Polizeiliches
Führungszeugnis, ein Allergietest, ein Höhentauglichkeitstest, Arbeitsproben …
sein.
Frage bei der Firma nach, an wen das Schreiben zu richten ist - sprich
den Empfänger möglichst persönlich an. Das zeugt u.a. von deinem Interesse
an diesem Beruf bzw. dieser Firma.
Bei sehr
vielen Bewerbungen entscheidet im ersten Durchsehen oft die äußere Form, ob Sie
zum Zuge kommen. Deshalb: Beweise, dass du formvollendet einen
Geschäftsbrief (= die Bewerbung) schreiben kannst.
Zur äußeren Form der
Bewerbung
Auch die Form eines
Bewerbungsschreibens sollte darauf angelegt sein, den Leser möglichst schnell und
sachlich zu informieren. Dies geschieht durch die Beachtung von vier allgemeinen Punkten
• a) notwendige Angaben
• b) Reihenfolge
• c) Genauigkeit
• d) Schlichtheit
Zu den notwendigen Angaben zählen zuerst die persönlichen, wie Name und Anschrift. Weiter gehört dazu die chronologische Darstellung des Ausbildungsweges, der im nachfolgenden Lebenslauf detaillierter zu beschreiben ist. Bei der Reihenfolge ist ganz besonders der logische Aufbau zu beachten. Es dürfen keine Gedankensprünge gemacht werden. Die Genauigkeit wird durch präzise Angaben gewährleistet. Dabei versucht man sich vorzustellen, welche Fragen der Leser an den Bewerber stellen könnte. Entsprechende Informationen sollte die Bewerbung knapp und genau vermitteln. Die Schlichtheit bezieht sich sowohl auf die äußere Form als auch auf den Inhalt. Die Bewerbung soll informieren, auch ein wenig werben, im Ganzen aber eher zurückhaltend formulieren.
Eine Bewerbung wird auf einen weißen unlinierten DIN-A4-Bogen geschrieben; privates Briefpapier ist nicht geeignet. Ein solcher Brief sollte maschinenschriftlich angefertigt werden. Das einwandfrei saubere Äußere ist besonders wichtig, weil das Bewerbungsschreiben die erste Begegnung des Lesers mit dem Absender ist. Man sollte sich immer darüber im Klaren sein, dass die Kandidatenauswahl bereits bei der Durchsicht der Bewerbungsschreiben beginnt. Kennt man denjenigen, an den sich die Bewerbung richten soll, so fällt die Anrede natürlich persönlich aus, meist mit der Formulierung: "Sehr geehrte(r) Herr/Frau X". Die Grußformel "Hochachtungsvoll" ist heute nicht mehr gebräuchlich.
Selbstverständlich wird bei allen Unterlagen das Papier nur einseitig beschrieben. Ansonsten gelten die allgemeinen Richtlinien für Geschäftsbriefe und Briefumschläge. In das untere rechte Viertel des Umschlags schreibt man die Anschrift und in das obere linke den Absender.
Formaler Aufbau eines Bewerbungsschreibens
Absender, Datum
(evtl. Lichtbild)
Adresse
Betreff: Bewerbung als ... (Berufsangabe) Ihre Anzeige in ...
Anrede
Sehr geehrte Damen und Herren
Text
Grußformel
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Vor- und Familienname
Anlagen
Anzahl
Beachte:
Deine
Bewerbung repräsentiert dich!
Vorurteil: wie die Bewerbung, so der
Bewerber.
Wie würdest du jemanden einschätzen, der eine vorgedruckte
Bewerbung aus dem Schreibwarenladen nötig hat? Welchen Eindruck hättest du bei
rosa Briefpapier? Welche Chance gäbest du jemandem, der sich mit einer Postkarte
bewerben würde?
Aber weil die
Bewerbung genau dich repräsentieren soll, gibt es nicht „die beste“ aller
Bewerbungsformen. Besonderheiten sind erlaubt!
Als Faustregel
gilt: Wenn schon auffallen, dann positiv. Zeige, dass du weißt, was
gefordert wird. Das gilt z.B. für alle Äußerlichkeiten: Verpackung, Adressieren,
Frankieren, Mappen und Hüllen, Briefblätter, Kopien, Foto.
Lebenslauf
Der Lebenslauf ist ein Bestandteil der Bewerbung. Wenn für
eine Bewerbung verlangt oder darauf hingewiesen wird, die vollständigen Unterlagen
einzureichen, gehört immer auch ein Lebenslauf dazu. Der Lebenslauf soll den
Arbeitgeber darüber informieren, wie der Bildungsgang des Schreibers aussieht,
welche Tätigkeiten er bisher in seinem Leben ausgeführt hat und wie seine
familiären Umstände aussehen. Der Leser erhält auf diese Weise einen kleinen Einblick in die
Persönlichkeit des Schreibers. Dabei ist der berufliche Werdegang des Schreibers
besonders wichtig. Er sollte präzise und detalliert dargestellt
werden.
Inhalt des Lebenslaufs
Zum Inhalt des Lebenslaufs gehören zunächst einmal die
persönlichen Daten: der eigene Vor- und Familienname, bei Verheirateten auch
der Geburtsname. Dann folgen Geburtsdatum und -ort.
Auch Angaben über die Eltern können aufgeführt werden; hier reichen
allerdings die Namen und die Berufe, die derzeit ausgeübt werden. Die
Religionszugehörigkeit kann man nennen, muss
es aber nicht. In manchen Lebensläufen ist dies
natürlich wichtig, zum Beispiel bei einer Bewerbung um eine kirchliche Stelle. Die
lückenlose Darstellung der schulischen Ausbildung umfasst
die Grundschule bis hin zum Schulabschluss
und erwähnt auch einen eventuellen
Schulwechsel. Die berufliche Entwicklung muss genau beschrieben werden. Sie beginnt mit der
Berufsausbildung oder dem Studium. Alle Ausbildungen, die man absolviert hat,
werden aufgeführt, auch wenn sie nicht unmittelbar mit der Bewerbung zu tun
haben. Die ausgeübten Tätigkeiten werden aufgezählt,
die Firmen, in denen man gearbeitet hat, mit dem Namen genannt. Auch besondere
Fähigkeiten, die man außerhalb des Berufslebens erworben hat, sind Bestandteil
des Lebenslaufs, zum Beispiel Internet-Kenntnisse oder das Beherrschen einer
Computersprache. Die genannten Fähigkeiten
sollten in einem Zusammenhang mit dem angestrebten Aufgabenfeld stehen. Immer erwähnenswert
sind Fremdsprachen, die man beherrscht. Sie sind in fast jedem beruflichen
Zusammenhang relevant. Angaben zu eigenen Persönlichkeitsmerkmalen - von der
Einschätzung des Charakters bis hin zu
Hobbys - sind problematisch und gehören generell nicht in den Lebenslauf, es
sei denn, solche Angaben würden eigens gefordert. Dies ist gelegentlich bei
speziellen Bewerbungen zu Prüfungen notwendig.
Formen des Lebenslaufs
Es
gibt grundsätzlich zwei verschiedene Formen, einen Lebenslauf anzufertigen.
• l. der eher
seltene ausführliche Lebenslauf und
• 2. der gebräuchlichere tabellarische Lebenslauf
Ausführlicher Lebenslauf
Der ausführliche oder auch
gebundene Lebenslauf hat die Merkmale eines Aufsatzes. Der Verfasser schreibt
gewissermaßen einen Aufsatz über sein Leben, allerdings nur mit den oben
genannten inhaltlichen Angaben. Es handelt sich nicht um eine biografische Erzählung, sondern eher um einen
Bericht über die wichtigsten Stationen des Lebens. Der gebundene Lebenslauf ist
ausführlich und gibt einen genauen Einblick in die Lebensabschnitte des
Schreibers. Der Leser kann daran zugleich auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit des Schreibers erkennen. Für den Beruf nicht relevante Einzelheiten
gehören nicht in den Text.
Gliederung des ausführlichen Lebenslaufs
Der
ausführliche Lebenslauf wird maschinenschriftlich oder handschriftlich
angefertigt. Er dient manchmal als Grundlage einer graphologischen Untersuchung.
Die Schrift soll sauber und gut leserlich sein, der Lebensiauf
ist eine Art Aushängeschild seines Schreibers. Wenn eine handschriftliche
Version gewünscht wird, sollte mit einem Füllfederhalter, nicht mit
Kugelschreiber oder Filzstift geschrieben werden.
Wie bei der Bewerbung wird ein weißer, unlinierter
DIN-A4-Bogen verwendet. Rechtschreibfehler
dürfen nicht vorkommen, bei Schreibfehlern schreibt man besser alles neu.
Oben links auf dem Blatt stehen Name und Adresse des
Schreibers, daneben das Datum. Darunter schreibt man das Wort "Lebenslauf"; danach beginnt der Text. Eine Anrede gibt
es beim Lebenslauf nicht, auch dann nicht, wenn der Adressat eine namentlich
bekannte Person Ist. Am Ende des Lebenslaufe steht die Unterschrift des
Verfassers.
Aufbau des ausführlichen Lebenslaufs
Am Anfang des Textes stehen der eigene Name, Geburtsdatum
und -ort. Angaben über die Eltern und deren
Berufe kann man in den Anfang einbeziehen:
Am . . . wurde ich als l. Kind des Schlossers Willi Schmilz und seiner Ehefrau, der Hausfrau Anne Schmitz, geb. Meier, in Frankfurt geboren.
Danach geht es chronologisch weiter, mit der schulischen Ausbildung und dem beruflichen Werdegang. Angaben zur eigenen Eheschließung oder zu Kindern werden entweder im zeitlichen Zusammenhang erwähnt oder bereits zu Beginn genannt. Den Schluss bilden die derzeitige Tätigkeit und möglicherweise ein Ausblick auf das, was der Schreiber in der Zukunft als Arbeitsfeld anstrebt, oder auch ein bevorstehendes Examen oder ein Schulabschluss.
Tabellarischer Lebenslauf
Die kürzere und heute sehr häufig
benutzte Form ist die des tabellarischen Lebenslaufs. Er ist meist weit kürzer
und stärker formalisiert als der
ausführliche und hat manchmal bereits den Charakter eines Formulars. Manche
Firmen bieten ihren Berwebern im Internet
bereits vorgefertigte Lebenslaufformulare
an, die nur ausgefüllt werden müssen. Der tabellarische Lebenslauf hat eine
ähnlich starke Aussagekraft wie der ausführliche, und sein Informationswert ist
genauso hoch. Die Angaben sind oft nicht in einen ganzen Satz gekleidet,
sondern nur stichwortartig formuliert. Durch seine Übersichtlichkeit erlaubt er
eine schnelle Information des Lesers. Ein Passfoto wird dem Lebenslauf
hinzugefügt und in die obere Ecke geklebt.
Einige
Beiträge
dazu:
Maik Borisch
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